Willkommen am Mühlanger
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L i e b e F a m i l i e n v o m M ü h l a n g e r , Â
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FÜR DIE ELTERN UNSERER SCHULANFÄNGER:
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Umsetzung des Einschulungskorridors - Ende der Mitteilungsfrist gem. § 2 Abs. 4 Satz 3 GrSO im Jahr 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich des bevorstehenden Anmelde- und Einschulungsverfahrens zum Schuljahr 2023/2024 möchten wir Sie auf diesem Weg informieren, dass die Frist für die schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten, die vom Einschulungskorridor Gebrauch machen und ihr Kind erst im darauffolgenden Schuljahr einschulen lassen möchten (vgl. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG und § 2 Abs. 4 Satz 3 der Grundschulordnung – GrSO), im Jahr 2023 erst am Dienstag, 11. April 2023, endet, da der 10. April 2023 auf einen Feiertag (Ostermontag) fällt.
Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
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Für Familien, die Leistungen nach SGB XII/II oder AsylbLG beziehen, gibt es von der Dorfener Nikolaistiftung einen Gutschein als Zuschuss für einen Schulranzen für unsere zukünftigen Erstklassler. Das entsprechende Anschreiben finden Sie in unserem Downloadbereich "Schulanfänger".
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Herzliche Grüße vom MühlangerÂ
Ihre Schulleitung Thomas Emrich und Simone GerblÂ