Lernentwicklungsgespräch
Lernentwicklungsgespräch statt Zwischenzeugnis!
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Liebe Eltern der Grundschule am Mühlanger!
Das Kollegium hat sich nach Absprache mit dem Elternbeirat einstimmig dazu entschlossen, von dieser Möglichkeit in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 Gebrauch zu machen. Zu diesem Gespräch kommen die am Lernprozess Beteiligten (Schüler, Eltern, Lehrkräfte) zusammen und sprechen miteinander über den aktuellen Lern- und Leistungsstand des Kindes. So können im Dialog Stärken hervorgehoben und Schwächen aufgezeigt werden. Gemeinsam werden gangbare Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt und gegebenenfalls Schwerpunkte gesetzt. Am Ende wird eine konkrete und kindgerechte Zielvereinbarung getroffen, um das künftige Lernen gemeinsam zu optimieren.
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Warum wollen wir Lernentwicklungsgespräche führen?
Motivationssteigerung auf Seiten der Schüler
Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses
Klärung von Fragen und Verständnisproblemen
Direkte Rückmeldung
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„Lerngespräche fördern die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus.“
- Konkrete Hinweise, wie Eltern ihre Kinder fördern können
- Vereinbarung von Zielen und konkreten Maßnahmen
- Klärung der Verantwortlichkeit bei Unterstützungsangeboten
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Die Inhalte des Lerngesprächs entsprechen den Inhalten des Zwischenzeugnisses:
- Lern- und Arbeitsverhalten
- Sozialverhalten
- Die Fächer Deutsch und Mathematik mit den einzelnen Bereichen
- alle anderen Fächer HSU, Musik, Kunst, Sport, Englisch, Religion, WuG
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 Ablauf des Gespräches:
- Begrüßung
- Gemeinsames Gespräch über den Beobachtungsbogen
- Gemeinsame Zielvereinbarung
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Zeitlicher Rahmen:
- Dauer circa 20 Minuten
- Ab Mitte Januar werden die Gespräche stattfinden.
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Dokumentation:
Nachdem alle Gespräche durchgeführt worden sind, erhalten Sie den von Ihnen, Ihrem Kind und der Lehrkraft unterschriebenen Gesprächsbogen nebst eines Notenbogens für Ihre Unterlagen zum Ausgabetermin des Zwischenzeugnisses (=Freitag der zweiten vollen Schulwoche im Februar).
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Ausnahme:
43 GrSO 3: “Wenn im Einzelfall Erziehungsberechtigte kein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch führen möchten, wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt.“
In diesem Fall müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung unter Angabe des Grundes stellen.
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Lerngespräche sind keine Elterngespräche in Gegenwart der Kinder! Hauptgesprächspartner der Lehrkraft ist das Kind!
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