Was tun bei Krankheit des Kindes?
Sollte Ihr Kind einmal krank sein, bitten wir Sie, dass Sie uns noch am gleichen Tag v o r Schulbeginn verständigen! Ein Brief an die Klassleitung oder ein Anruf im Sekretariat (Bitte vor 7:45 Uhr! Der Anrufbeantworter ist eingeschaltet!) gibt uns die Sicherheit, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg kein Unglück widerfahren ist.
Sollten Sie Ihr Kind dabei nur für einen Tag entschuldigen und stellen aber fest, dass es auch am nächsten die Schule noch nicht besuchen kann, müssen Sie uns nochmals informieren, da uns nicht bekannt ist, ob Ihr Kind noch krank ist, oder sich auf dem Weg zur Schule gemacht hat. Sollten Sie es vergessen, werden wir bei Ihnen nachfragen. Dies hat an anderen Schulen öfters zu Verärgerungen geführt, ist aber im Hinblick auf Ereignisse im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch unerlässlich, um die Sicherheit Ihres Kindes bestmöglich zu gewährleisten.
Bei Wiederbesuch der Schule ist eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der Krankheitsdauer vorzulegen. Ein Formular dazu erhalten Sie in der Schulverwaltung oder hier auf der Homepage unter dem Menüpunkt Formulare & Downloads. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen (vgl. VSO § 22).
Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist. Eine gesetzliche Meldepflicht besteht unter anderem für Keuchhusten, Masern, Mumps, Krätze, Scharlach, Windpocken und Kopfläuse.Â